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Fahrbahre Arbeitsbühnen: Kompaktwissen für Gerüstbauer

 

Vorteile

Fahrbare Arbeitsbühnen haben den Vorteil, dass sie auf der Baustelle schnell und einfach aufgestellt werden können. Zudem können die oftmals aus leichten Aluminium-Bauteilen konstruierten mobilen Gerüstvarianten problemlos transportiert werden. Gerade ihre hohe Flexibilität macht sie für zeitweilige Arbeiten auf Baustellen unentbehrlich.

Zum sicheren Einsatz von fahrbaren Arbeitsbühnen gelten allgemeingültige Regeln für den Aufbau und die Verwendung, die genau zu beachten sind. Gut zu wissen: Selbst bei minimalen Aufbauhöhen müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie eine Verbreiterung, Ballastierung oder Abstützung der mobilen Arbeitsbühne getroffen werden, um ein Abstürzen der Arbeiter auf dieser hochgelegten Arbeitsstelle zu vermeiden.

Allgemeine Hinweise

Die Belaghöhe einer fahrbaren Arbeitsbühne ist nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zu errichten und darf

  • innerhalb von Gebäuden max. 12,00 m
  • außerhalb von Gebäuden max. 8,00 m

betragen.

Für fahrbare Gerüste, die aus Bauteilen eines Systemgerüstes errichtet wurden, oder auch für ein Rollgerüst gilt eine Prüf- und Nachweisplicht.

Diese sind keine fahrbaren Arbeitsbühnen.

Allgemeingültige Regeln für den Aufbau

  • Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur unter Verwendung der Bauteile eines Herstellers sowie unter Aufsicht einer fachkundigen Person auf-, ab- oder umgebaut werden und müssen nach der Montage von befähigten Personen geprüft werden.
  • Mitarbeiter müssen fachlich geeignet und speziell für diese Arbeiten unterwiesen sein.
  • Konstruktiv festgelegte Innenaufstiege sind Pflicht.
  • Nicht zulässig sind Überbrückungen zwischen fahrbaren Arbeitsbühnen untereinander sowie zwischen Gebäuden oder Bauteilen.
  • Die Anbringung von Hebezeugen ist nicht erlaubt. Außer: Die Aufbau- und Verwendungsanleitung genehmigt dieses ausdrücklich.
  • Ein dreiteiliger Seitenschutz an jeder Arbeitsebene ist Pflicht.
  • Achtung Fahrrollen: Diese dürfen nur während des Verschiebens gelöst werden!

Allgemeingültige Regeln für die Verwendung

  • Die zulässige Belastung des Herstellers ist zu beachten.
  • Fahrbahre Arbeitsbühnen dürfen nur auf ebenem und barrierefreiem Untergrund langsam sowie nur längs oder Übereck verfahren werden. Vermeiden Sie jede Art von Anprall!
  • Bevor Sie mit dem Verfahren beginnen, sichern Sie lose Teile und sorgen Sie dafür, dass sich keine Personen auf der Arbeitsbühne befinden. Nach dem Verfahren setzen Sie die Bremshebel an den Rollen fest.
  • Personen auf der Arbeitsbühne dürfen nicht auf Belagflächen springen und sich nicht gegen den Seitenschutz stemmen.
  • Ab Windstärke 6 und nach Abschluss der Arbeiten muss die fahrbare Arbeitsbühne gesichert werden, um einem Umsturz zu vermeiden.
Ihr Team von GH-Gerüsthandel GmbH & Co. KG
07306 30535-60

Veröffentlicht von

Melanie Bader

Seit 2017 bei GH Gerüsthandel tätig
Teamleiterin Vertrieb & Einkauf

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melanie.bader@ghgeruesthandel.de