11.02.2026
Ratgeber
Der richtige Zugang zu Arbeitsplätzen auf dem Gerüst ist der entscheidende Faktor für effizientes und sicheres Arbeiten auf der Baustelle. Besonders bei mehrgeschossigen Bauvorhaben stoßen klassische Leiterdurchstiege schnell an ihre Grenzen.
Wir zeigen dir in diesem Ratgeberartikel bei welchen Bauvorhaben ein Treppenturm sinnvoll und notwendig ist. Zudem zeigen wir dir, warum sich diese Investition langfristig auch für dich lohnt.
Grundsätzlich kann ein Treppenturm bei nahezu jedem Bauvorhaben verwendet werden, da er den Zugang zu Arbeitsplätzen erleichtert und deine Sicherheit auf dem Gerüst erhöht.
Erforderlich wird ein Treppenturm insbesondere für Arbeiten an Gebäuden ab einer Aufstiegshöhe von 5 m, wenn Leiteraufstiege nicht mehr als sicherer Verkehrsweg gelten. Davon betroffen sind vor allem mehrgeschossige Gebäude, da hier viel Material- und Personenverkehr herrscht. Um einen ordnungsgemäßen Aufstieg zu ermöglichen muss alle 50 Meter ein Aufstieg über einen Treppenturm ermöglicht werden.
Ausnahme für Einfamilienhäuser:
Bei Bauarbeiten an Einfamilienhäusern ist es in der Praxis weiterhin zulässig Leiterdurchstiege zu verwenden und auf den Aufbau eines Treppenturms zu verzichten.
Die Vorgaben hierfür basieren auf der Vorschrift TRBS 2121-1 (2010), wurden 2019 nochmals konkretisiert und werden durch die BG BAU kontrolliert.
Der Aufbau eines Treppenturms mag im ersten Moment umständlich wirken. Bei genauerem Betrachten werden die Vorteile im Vergleich zu den innenliegenden Leiterdurchstiegen schnell ersichtlich:
Da der Einsatz eines Treppenturms die Sicherheit bei deinen Arbeiten deutlich erhöht, stuft die BG BAU diesen als Sicherheitsinvestition ein. Dadurch fallen Treppentürme unter die förderfähigen Arbeitsmittel im Rahmen der BG-BAU-Arbeitsschutzprämien.
Für die Anschaffung einen Treppenturms können Mitgliedsbetriebe einen finanziellen Zuschuss beantragen. Hierfür muss der Treppenturm den geltenden arbeitsschutz-rechtlichen Anforderungen entsprechen und eine bestimmungsgemäße Verwendung vorliegen.
Ein Treppenturm ist kein Gerüstzubehör, er wird vor das bestehende Fassadengerüst montiert und konstruktiv mit diesem verbunden sowie gemeinsam in der Fassade verankert. Hierfür werden die Vertikalrahmen des Treppenturms mit den Vertikalrahmen des Fassadengerüstes mit einer Distanzkupplung verbunden. Der hierbei entstehende Zwischenraum zwischen der Gerüsttreppe und dem Hauptgerüstfeld wird mit einer Spaltabdeckung überdeckt. Um einen Sturz in den Treppenturm zu vermeiden, werden sowohl an der Innen- als auch an der Außenseite Geländer befestigt.
Auf der obersten Lage wird ebenfalls ein hineinfallen durch einen dreiteiligen Seitenschutz verhindert.





Ein Treppenturm ist nicht für jede Baustelle zwingend erforderlich: Bei Arbeiten unterhalb von 5 m Höhe und mit geringem Personen- und Materialverkehr sowie an Einfamilienhäusern können Leiterdurchstiege ausreichend sein.
Für Mehrfamilienhäuser und mehrgeschossige Gebäude, ist der Treppenturm hingegen verpflichtend, da hier die Anforderungen der TRBS 2121‑1 sowie die BG BAU den Treppenturm als sicheren Aufstieg vorschreiben.
Zusätzlich erleichtert er Materialtransport, ermöglicht ergonomisches Arbeiten und reduziert Unfallrisiken. BG BAU-Mitglieder können die Anschaffung sogar fördern lassen.
Falls du hierzu noch Fragen hast, oder dir ein unverbindliches Angebot für einen Treppenturm einholen möchtest, ruf uns gerne an.