Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B

der GH Gerüsthandel GmbH & Co. KG, Weißenhornerstrasse 47, 89269 Illerberg, nachstehend als Verkäufer bezeichnet.

§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen

(1) Der Verkäufer bietet über die Webseiten www.ghgeruesthandel.de und www.gh-geruesthandel.de insbesondere Gerüste ausschließlich Unternehmern iS.d. Abs. 2 an. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Der Verkäufer verkauft und liefert Waren ausschließlich an Unternehmer.

 

(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Waren auf der Webseite des Verkäufers stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben (Warenkorbsystem) bzw. anzufordern (Gerüstangebot-Kalkulator). Die bestellten Waren können aufgrund der technisch bedingten Darstellungsmöglichkeiten geringfügig im Rahmen des Zumutbaren von den im Internet dargestellten Waren abweichen, insbesondere kann es hierbei zu farblichen Abweichungen kommen, soweit dies zumutbar ist.

(2) Warenkorbsystem

a) Die Bestellung durch den Kunden kann über die Internetseite des Verkäufers, per E-Mail, per Telefax oder auch schriftlich erfolgen. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte/n Ware/n dar.

b) Der Verkäufer wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per Telefax oder E-Mail bestätigen.

c) Der Kaufvertrag kommt bei Zahlung per Vorkasse/Banküberweisung und Barzahlung bei Abholung nicht bereits mit dieser Bestellbestätigung zustande, sondern erst mit Versand einer separaten E-Mail mit einer Auftragsbestätigung oder der Lieferung der Ware. Der Verkäufer ist bei Zahlung per Vorkasse/Banküberweisung und Barzahlung bei Abholung berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Werktagen anzunehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn der Verkäufer innerhalb dieser Frist die bestellten Waren liefert.

d) Bei Zahlung per PayPal kommt der Vertrag bereits mit Zahlungsanweisung durch den Kunden zustande. Bedingung für einen wirksamen Vertragsschluss ist stets, dass der Bestellvorgang mit Absenden der Bestellung abgeschlossen wird.

(3) Gerüstangebot-Kalkulator

Der Kunde kann mittels des Gerüstangebot-Kalkulators ein Gerüst zusammenstellen und durch Absenden der Konfiguration den Verkäufer zur Abgabe eines Angebots über ein Gerüst anfordern. Erfolgt eine Angebotserstellung durch den Verkäufer, so stellt dies ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die konfigurierte/n Ware/n dar. Der Kunde kann dieses Angebot innerhalb von 5 Werktagen per E-Mail, per Telefax oder auch schriftlich annehmen. Der Kaufvertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.

(5) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

§ 3 Eigentumsvorbehalt und Rücktritt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Etwaige Schadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben hiervon unberührt. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Ansprüche in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm im Schadensfall entstehen.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Gleiches gilt für Beschädigungen oder Vernichtung der Ware. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde diesem die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt dieser an den Verkäufer die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor ab.

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(6) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.

(7) Der Kunde tritt dem Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung dessen Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(8) Der Verkäufer nimmt die vorstehenden Abtretungen an.

(9) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 4 Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden

(1) Werden dem Verkäufer nach Vertragsschluss Anhaltspunkte für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt, die erwarten lassen, dass der Kunde voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen, kann dieser die vollständige Zahlung aller Rechnungen verlangen und noch nicht fällige Rechnungen fällig stellen.

(2) Wird über das Vermögen des Kunden das gerichtliche Vergleichsverfahren oder die Insolvenz eröffnet, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, sofern der Kunde die Gegenleistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat. Etwaige Schadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben hiervon unberührt. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

§ 5 Vergütung

(1) Der angegebene Preis ist bindend. Die Preise verstehen sich in EURO zzgl. Mehrwertsteuer, jedoch ohne Versandkosten. Die beim Versand zusätzlich anfallenden Versandkosten sind in den „Versand- und Zahlungsinformationen“ dargestellt. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. Die Mehrwertsteuer wird gesondert zu dem jeweils gültigen Satz gestellt. Es gelten die am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preise. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Kunde schuldet bei Verzug mit einer Entgeltfоrderung außerdem eine pauschale Zahlung in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn sich der Kunde mit einer Abschlagszahlung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet. Gegenüber dem Kunden behält sich der Verkäufer vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Die Pauscһale nach Satz 4 wird auf einen geschuldeten Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den Verkäufer nicht bestritten wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 Zahlungsmöglichkeiten

(1) Die Kunden können den Kaufpreis per Vorkasse/Banküberweisung, PayPal oder Barzahlung bei Abholung leisten.

(2) Bei Zahlung per PayPal muss der Kunde sich unter www.paypal.de anmelden. Es gelten die Nutzungsbedingungen von paypal.de [www.paypal.de].

(3) Eine Barzahlung bei Selbstabholung an unserem Geschäftssitz unter der Adresse Weißenhornerstrasse 47, 89269 Illerberg ist nur nach vorheriger Absprache möglich und muss vom Kunden vorher angefragt werden. Die Barzahlung bei Selbstabholung ist dabei nur unter Mitteilung der dem Kunden per Mail mitgeteilten Rechnungs-/Auftragsnummer möglich.

(4) Informationen zu den ggf. anfallenden Kosten des ausgewählten Zahlungsmittels finden Sie in unseren Kundeninformationen und unter der Übersicht „Zahlungsmittel“ auf unserer Webseite.

§ 7 Versand

(1) Der Verkäufer liefert ausschließlich in die in der/den Versandkostenübersicht/Lieferbeschränkungen angegebenen Länder.

(2) Der Lieferzeitraum für Lieferungen innerhalb Deutschlands wird auf der jeweiligen Angebotsseite angegeben. Der Beginn der Lieferfrist bestimmt sich (abhängig von der gewählten Zahlungsart) nach Abs. 3 bis 5.

(3) Bei Zahlung per Vorkasse/Banküberweisung und PayPal beginnt die Lieferfrist einen Tag nach Tätigung der Zahlungsanweisung. Bei allen anderen Zahlungsarten beginnt die Frist einen Tag nach der Bestellung.

(4) Informationen zur Lieferzeit bei einer Lieferung in andere Länder finden Sie in unseren Kundeninformationen und in der Übersicht „Versandkosten/Lieferbeschränkungen“  auf unserer Webseite.

(5) Fällt der Fristbeginn oder das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so verschieben sich Fristbeginn bzw. Fristende auf den folgenden Werktag.

(6) Hinsichtlich des Vorbehalts ordnungsgemäßer Selbstbelieferung verweist der Verkäufer auf § 2 Abs. 4 dieser AGB.

(7) Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, soweit eine Teillieferung unter Berücksichtigung seiner Interessen dem Kunden zuzumuten ist. Dies hat keinen Einfluss auf den Vertragsinhalt, insbesondere auf die vom Verkäufer geschuldete Leistung oder auf die vereinbarte Leistungszeit. Dem Kunden entstehen durch die Teillieferung keine Mehrkosten.

(8) Die Lieferung per Spedition erfolgt bis Bordsteinkante oder Rampe. Auf Besonderheiten der Anlieferung, wie z.B. Anlieferzeiten, begrenzte Durchfahrtshöhen, maximale Fahrzeuglängen, Anlieferung per Hebebühne oder maximale Palettenhöhe hat der Kunde den Verkäufer vor Vertragsschluss, spätestens jedoch rechtzeitig vor Anlieferung hinzuweisen.

§ 8 Gefahrübergang

(1)  Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

§ 9 Gewährleistung

(1) Dem Kunden steht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu, welches nach den §§ 9, 10 dieser AGB modifiziert wird.

(2) Die gelieferten Waren können im Rahmen des Zumutbaren geringfügig von den im Internet, Katalogen oder sonstigen Produktbeschreibungen abgebildeten Waren abweichen. Es wird auf § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

(3) Die Ware ist unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichen zu untersuchen und offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware der gegenüber dem Verkäufer anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

(4) Der Verkäufer leistet für Mängel nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB ist ausgeschlossen.

(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde den Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Ware gemacht hat und billigerweise machen durfte.

(6) Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 11.

(7) Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die als solche bezeichneten Produktbeschreibung als vereinbart, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlicһen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer selbst Hersteller der Ware ist.

(8) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 1 Jahr ab Lieferung. Bei gebrauchten Sachen wird die Gewährleistung für Unternehmer ausgeschlossen. Die einjährige Gewährleistungsfrist bzw. der Ausschluss der Gewährleistung gelten nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß der §§ 478, 479 BGB. Die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(9) Abweichend von Abs. 7 gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

(10) Der Verkäufer gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

§ 9 Haftungsbeschränkungen

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Der Verkäufer haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Er haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositiоnen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Der Verkäufer haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

(3) Der Verkäufer haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Webseite. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Webseiten ermöglicht wird, ist der Verkäufer für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Er macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern der Verkäufer Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Webseiten erhält, wird er den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das an dem Geschäftssitz des Verkäufers zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn-  oder Gescһäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

>>KUNDENINFORMATIONEN
>>VERSANDKOSTENÜBERSICHT/LIEFERBESCHRÄNKUNGEN
>>ZAHLUNGSMITTEL
>>DATENSCHUTZERKLÄRUNG

 

 

 

Back to Top