Stoßkupplung Ø 48
Die Abbildungen von Gerüstteilen und Gerüsten sind beispielhafte Muster. Sie stellen nicht zwangsläufig das beschriebene Produkt dar.

Stoßkupplung Ø 48

7,54 EUR

7,54 EUR (netto) ###

zzgl. Versandkosten


Gewicht 1,3 kg

Lieferzeit ca. 10 Werktage

Sofort versandfähig, ausreichende Stückzahl

 
  • Schlüsselweite:



Bitte wählen Sie Ihre gewünschte Variation um das Produkt in den Warenkorb zu legen.


Art.Nr. MGH5FKUP65002QU

   

5.0 von 5 Sternen

Die Stoßkupplung verbindet zwei Gerüstrohrenden koaxial miteinander. Sie besteht aus zwei Halbkupplungen,
die über einen Steg fest miteinander verbunden und zum Verschließen jeweils mit einer Hammerkopfschraube
M14 und Bundmutter M14/SW19 oder SW22 versehen sind. Die Klemmbereiche der Halbkupplungen haben
ebene Auflageflächen. Stoßkupplungen werden aus dem Werkstoff S235JRG2 hergestellt. Zum Schutz gegen
Korrosion sind die Kupplungen feuerverzinkt. Die Kupplungen unterliegen dem Prüfverfahren gemäß EN 74-1
und sind fremdüberwacht (Überwachungsstufe M).
Jede Kupplung besitzt eine Kennzeichnung, aus der unter anderem der Hersteller und die Angaben zur Norm und
Kupplungsklasse hervorgehen

  Mehr Details   assco quadro

plettac acssco

5.01 Bewertung(en)

1/1 Bewertung(en)

Bewertungen Bewertung schreiben

Geschrieben von Helmut H. am 18.01.2023

schnell und gut

habe damit Gerüstrohre verbunden und gesichert. Klappt gut

Produktbeschreibung

Stoßkupplung Ø 48

Der Anschluss der Kupplung erfolgt an Gerüstrohre mit dem Durchmesser 48.3 mm und einer Wandstärke von
≥ 3.2 mm bei Stahl mit der Streckgrenze ≥ 235 N/mm2 oder einer Wandstärke von ≤ 3.2mm, ≥ 2.7 mm bei Stahl
mit einer Streckgrenze ≥ 320 N/mm2.
Ebenfalls möglich ist der Anschluss der Kupplung an Aluminiumrohre mit dem Durchmesser 48.3 mm und
einer Wandstärke ≥ 4.0 mm bei einer Streckgrenze ≥ 195 N/mm2.
Die Montage der Stoßkupplung ist ausschließlich zulässig unter der Verwendung des dafür vorgesehenen
Rohrverbinders.
Das vorgeschriebene Anzugsmoment der Schraubverbindung beträgt 50 Nm.
Beschädigte Kupplungen dürfen nicht eingesetzt werden.
Beschädigungen sind z. B. verbogene Nieten, in sich verdrehte Schellen, Verformungen der Bundmutterauflage
durch Überlastung oder auch ein defektes Gewinde der Hammerkopfschraube oder der Bundmutter.
Die Kupplungen sind regelmäßig zu kontrollieren und zu warten. Gegebenenfalls zu reinigen und die Gewinde der
Schraubverbindungen zu ölen/fetten.
 

Back to Top