der Gerüst- kalkulator |
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15.11.2024
Ratgeber
Wusstest Du, dass Du Dein Gerüst von der Steuer absetzen kannst? Egal, ob Du als Unternehmer regelmäßig Gerüste einsetzt oder als Privatperson Deine Fassade auf Vordermann bringst – Gerüste sind steuerlich absetzbar. Wir zeigen Dir, wie das funktioniert und worauf Du unbedingt achten solltest.
Wenn Du als Firma Dein Gerüst von der Steuer absetzen möchtest, musst Du zwischen zwei Gerüstarten unterscheiden: mobilen und stationären Gerüsten. Die Unterscheidung ist wichtig, da sie sich auf die Anschaffungskosten und die Abschreibungsmethode auswirkt.
Mobile Gerüste sind für den gelegentlichen Einsatz gedacht. Kleine Gerüste mit einer Höhe von nicht mehr als einer Etage gibt es im Baumarkt ab etwa 200 € bis 450 €. Diese gelten als „geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) und können direkt abgeschrieben werden. Höherpreisige mobile Gerüste hingegen müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Grundsätzlich gilt: Mobile Gerüste sind flexibel und können verschoben werden.
Stationäre Gerüste sind nach dem Aufbau an die Baustelle gebunden und können nicht bewegt werden. Sie sind stabiler und belastbarer, was sich meist auch im höheren Anschaffungspreis widerspiegelt. Daher gelten sie nicht als GWG und müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden, in der Regel unter dem Posten Betriebskosten.
Laut Afa-Tabelle gelten folgende Abschreibungszeiträume für Gerüste:
Im Fall der stationären Gerüste teilst Du die Anschaffungskosten durch 15 Jahre. In den ersten fünf Jahren kann oft eine Sonderabschreibung von maximal 20 % in Anspruch genommen werden.
Auch privat kannst Du ein Gerüst auf Deinem Grundstück steuerlich absetzen, sofern es als Handwerkerleistung nach § 35a EStG gilt. Du darfst 20 % der Lohnkosten (maximal 1.200 €) in Deiner Steuererklärung angeben. Wichtig: Die Rechnung muss eine klare Trennung zwischen Arbeits- und Fahrtkosten (absetzbar) sowie Materialkosten (nicht absetzbar) enthalten. Falls diese Trennung fehlt, fordere eine angepasste Rechnung an, um steuerliche Vorteile zu sichern.
Mobile und stationäre Gerüste unterscheiden sich nicht nur in ihren Anschaffungskosten und Einsatzmöglichkeiten, sondern auch in der steuerlichen Absetzbarkeit. Hier das Wichtigste:
Wie bei vielen steuerlichen Absetzungen solltest Du auch hier sorgfältig vorgehen. Bewahre alle Rechnungen auf und achte auf die Trennung von Arbeits-/Fahrtkosten und Materialkosten. Nur überwiesene Rechnungen sind absetzbar, also keine Barzahlungen. Beachte, dass Du als Firma die Gerüstkosten als Betriebsausgaben und privat als Handwerkerleistungen deklarierst. Nach Abgabe der Steuererklärung solltest Du alle Unterlagen griffbereit halten, falls das Finanzamt Nachweise verlangt.
Sowohl als Unternehmen als auch als Privatperson kannst Du Kosten sparen, wenn Du Deine Gerüstkosten in der Steuererklärung absetzt. Achte als Firma darauf, um welche Gerüstart es sich handelt, und privat auf eine gut aufgeschlüsselte Rechnung. In speziellen Fällen und bei weiteren Fragen solltest Du stets Deinen Steuerberater zu Rate ziehen.
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