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15.11.2024

Ratgeber

Gerüst von der Steuer absetzen - So sparst Du als Unternehmer und Privatperson Kosten ein

Wusstest Du, dass Du Dein Gerüst von der Steuer absetzen kannst? Egal, ob Du als Unternehmer regelmäßig Gerüste einsetzt oder als Privatperson Deine Fassade auf Vordermann bringst – Gerüste sind steuerlich absetzbar. Wir zeigen Dir, wie das funktioniert und worauf Du unbedingt achten solltest.

Steuerliche Behandlung von Gerüsten für Firmen

Wenn Du als Firma Dein Gerüst von der Steuer absetzen möchtest, musst Du zwischen zwei Gerüstarten unterscheiden: mobilen und stationären Gerüsten. Die Unterscheidung ist wichtig, da sie sich auf die Anschaffungskosten und die Abschreibungsmethode auswirkt.

Mobile Gerüste von der Steuer absetzen

Mobile Gerüste sind für den gelegentlichen Einsatz gedacht. Kleine Gerüste mit einer Höhe von nicht mehr als einer Etage gibt es im Baumarkt ab etwa 200 € bis 450 €. Diese gelten als „geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) und können direkt abgeschrieben werden. Höherpreisige mobile Gerüste hingegen müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Grundsätzlich gilt: Mobile Gerüste sind flexibel und können verschoben werden.

Stationäre Gerüste von der Steuer absetzen

Stationäre Gerüste sind nach dem Aufbau an die Baustelle gebunden und können nicht bewegt werden. Sie sind stabiler und belastbarer, was sich meist auch im höheren Anschaffungspreis widerspiegelt. Daher gelten sie nicht als GWG und müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden, in der Regel unter dem Posten Betriebskosten.

Abschreibungsdauer für mobile und stationäre Gerüste

Laut Afa-Tabelle gelten folgende Abschreibungszeiträume für Gerüste:

  • Mobile Gerüste als GWG (bis 800 Euro netto) können sofort abgeschrieben werden.
  • Teurere mobile Gerüste werden über 11 Jahre abgeschrieben.
  • Die Abschreibungsdauer für stationäre Gerüste beträgt 15 Jahre.

 Im Fall der stationären Gerüste teilst Du die Anschaffungskosten durch 15 Jahre. In den ersten fünf Jahren kann oft eine Sonderabschreibung von maximal 20 % in Anspruch genommen werden.

Absetzbarkeit von Gerüsten für Jedermann

Auch privat kannst Du ein Gerüst auf Deinem Grundstück steuerlich absetzen, sofern es als Handwerkerleistung nach § 35a EStG gilt. Du darfst 20 % der Lohnkosten (maximal 1.200 €) in Deiner Steuererklärung angeben. Wichtig: Die Rechnung muss eine klare Trennung zwischen Arbeits- und Fahrtkosten (absetzbar) sowie Materialkosten (nicht absetzbar) enthalten. Falls diese Trennung fehlt, fordere eine angepasste Rechnung an, um steuerliche Vorteile zu sichern.

Unterschiede zwischen mobilen und stationären Gerüsten

Mobile und stationäre Gerüste unterscheiden sich nicht nur in ihren Anschaffungskosten und Einsatzmöglichkeiten, sondern auch in der steuerlichen Absetzbarkeit. Hier das Wichtigste:

  • Einsatzflexibilität: Mobile Gerüste sind flexibel, stationäre eher nicht.
  • Anschaffungskosten: Mobile Gerüste sind oft günstiger, stationäre teurer.
  • Stabilität: Stationäre Gerüste sind stabiler und belastbarer.
  • Abschreibungsdauer: Mobile Gerüste 11 Jahre, stationäre 15 Jahre.

So gehst Du bei Deiner Steuererklärung vor

Wie bei vielen steuerlichen Absetzungen solltest Du auch hier sorgfältig vorgehen. Bewahre alle Rechnungen auf und achte auf die Trennung von Arbeits-/Fahrtkosten und Materialkosten. Nur überwiesene Rechnungen sind absetzbar, also keine Barzahlungen. Beachte, dass Du als Firma die Gerüstkosten als Betriebsausgaben und privat als Handwerkerleistungen deklarierst. Nach Abgabe der Steuererklärung solltest Du alle Unterlagen griffbereit halten, falls das Finanzamt Nachweise verlangt.

Wie Du Fehler bei der Absetzung Deines Gerüsts von der Steuer vermeidest

  • Fehler Nr. 1: Dein Gerüst ist nicht als GWG in den Betriebsausgaben der Firma angegeben.
  • Fehler Nr. 2: Deine Rechnung ist unvollständig. Bestehe auf einer detaillierten Aufschlüsselung.
  • Fehler Nr. 3: Du hast alles in bar bezahlt und Dir fehlen die Nachweise für die Steuererklärung.
  • Fehler Nr. 4: Du hast die Gerüstkosten nicht unter Abschreibung in der Steuererklärung angegeben. Ein Steuerberater oder Buchhaltungssystem kann hier helfen.

Fazit

Sowohl als Unternehmen als auch als Privatperson kannst Du Kosten sparen, wenn Du Deine Gerüstkosten in der Steuererklärung absetzt. Achte als Firma darauf, um welche Gerüstart es sich handelt, und privat auf eine gut aufgeschlüsselte Rechnung. In speziellen Fällen und bei weiteren Fragen solltest Du stets Deinen Steuerberater zu Rate ziehen.

 

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Ihr Team von GH-Gerüsthandel GmbH & Co. KG
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Veröffentlicht von

Melanie Bader

Seit 2017 bei GH Gerüsthandel tätig
Teamleiterin Vertrieb & Einkauf

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