Gerüst-Absturzsicherung ab welcher Höhe?
Bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe muss an freiliegenden Treppenläufen, Treppenabsätzen, Wandöffnungen sowie Verkehrswegen gegen Abstürzen gesichert werden. Bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe muss an allen übrigen Arbeitsplätzen entsprechend gesichert werden (Quelle: BG Bau)
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