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Klimaschutzpaket 2030 – ein + für Umwelt und Gerüstbaubranche

Klimaschutzpaket 2030

Seit dem 01. Januar 2020 gibt es das offizielle „Klimaschutzpaket 2030". Doch was genau soll das sein und inwiefern ziehen Klima, Bauherren und Gerüstbauer daraus nun Nutzen?

Auf den ersten Blick hin mag das Eine mit dem Anderen nichts am Hut haben. Klima und Gerüstbau? Aber sicher doch! Denn durch die mit dem Klimaschutzpaket 2030 vereinbarten und somit einhergehenden Steuer-Erleichterungen für diverse Umbaumaßnahmen kommt das Baugerüst mit auf den Plan.

Was genau wird gefördert?

Bei einer Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen werden dem Bauherren nun unter die Arme gegriffen. Steuererleichterungen gibt es künftig unter Anderem für folgende Sanierungsmaßnahmen:

  • Wärmedämmung verschiedenster Bereiche wie Geschossdecken, Dachflächen oder gar Wände
  • Außentürerneuerungen
  • Fenstererneuerungen
  • Sanierung der Heizungs- und/oder Lüftungsanlage(n)
  • Smart-Home-Varianten zur Optimierung von Betrieb sowie Verbrauch energetischer Anlagen
  • Etc.

Und hierbei gilt: Egal, ob lediglich Teilbereiche saniert werden oder einfach mal das „ganze Paket", sprich das Haus von oben bis unten in Punkto Energie und Verbrauch erneuert wird, der Steuerbonus steht.

Doch nicht zu früh gefreut! Eine Komplettübernahme der Kosten ist natürlich nicht der Fall. Wir sprechen hier von einer Kostenübernahme in Höhe von 20 %, jedoch maximal € 40.000,00 gesamt. Bei einer kompletten Haussanierung sicherlich kein wahnsinnig großer Betrag – jedoch eine Summe, die sich sehen lassen kann. Haben oder nicht haben, das ist in diesem Fall die Frage.

Wie kommt man an das Geld?

Eine direkte Auszahlung gibt es hier nicht. Bei diesen geförderten Sanierungsarbeiten erfolgt letztlich ein Abzug der Steuerschuld. Dies im Jahr, in welchem die Maßnahmen abgeschlossen worden sind, sowie anteilig im Folgejahr.
Um hier nicht mit falschen Zahlen und Informationen umherzuwerfen, empfiehlt es sich immer, die entsprechenden Informationen beim Steuerberater des Vertrauens einzuholen. Welche Arbeiten hier für welchen Zeitraum anzusetzen sind, kann dieser einem im Detail verraten.

Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk zeigt sich jedoch sehr erfreut über das verabschiedete Paket und sieht darin eine Förderung, welche langjährig viele Bereiche stärkt. Denn wer kann schon ein Gebäude dämmen, ohne ein dafür passendes Gerüst aufgestellt zu haben?

Wir wissen alle selbst, dass viele Gewerke durch Sanierungsarbeiten an Objekten einbezogen werden und freuen und daher ebenfalls über ein Paket, welches der Umwelt zu Gute kommt, aber eben auch dem „Handwerker ums Eck" etwas Gutes bringt.

In diesem Sinne: tut etwas für die Umwelt, euch selbst und den vielen fleißigen und guten Handwerkern da draußen.

Stürzt euch auf die Arbeit – Ihr habt die Ideen, wir haben das passende Gerüst!

(Quelle: https://www.geruestbauhandwerk.de/aktuelles/news-detail/foerderung-energetischer-gebaeudesanierungen/)

Ihr Team von GH-Gerüsthandel GmbH & Co. KG
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Veröffentlicht von

Thomas Witt

geboren 1980
Seit Mai 2015 bei GH Gerüsthandel tätig
Teamleiter Vertrieb & Einkauf


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thomas.witt@ghgeruesthandel.de