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Eine Klasse für sich: Baugerüstklassen im Gerüstbau

 

Unterscheidung

Arbeitsgerüste unterscheiden sich nicht nur in ihrer Form und Funktion. Sie werden gemäß der DIN 4420 in unterschiedliche Gerüstklassen eingeteilt. Diese Gerüstklassen wiederum werden in Weitenklassen,  Klassen der lichten Höhe und  Lastklassen untergliedert. Es geht hierbei vor allem darum Standards festzulegen für die Art der baulichen Maßnahme, die mit Hilfe des Gerüstes getätigt wird sowie um die Art und Größe der Lasten, die während der Baumaßnahmen auf dem Gerüst gelagert werden.

Mit der Weitenklasse wird die Mindestbreite der Belagfläche eines Gerüsts definiert. Die Lastklasse legt das zulässige Flächengewicht auf dem Gerüstbelag fest. Die Klasse der lichten Höhe wiederum unterteilt sich in die Höhenklasse H1 und die Höhenklasse H2. Im Rahmen dieser groben Dreiklassen-Einteilung befinden sich die Gerüstklassen bzw. Gerüstgruppen 1 bis 6, die die Art der Tätigkeit, die ausgeführt werden darf, definieren. Diese stellen wir Ihnen in diesem Beitrag kurz vor.

Gerüstklasse 1: Inspektionsarbeitsgerüste

Arbeitsgerüste dieser ersten Gerüstgruppe dürfen ausnahmslos nur für Inspektionsarbeiten verwendet werden. Die vorgegebene Mindestbreite des Belags beträgt hierbei 50 cm. Die maximale Nutzlast ist auf 150 kg festgesetzt.

Gerüstklasse 2: Fassadenarbeiten ohne Lagerung

Arbeitsgerüste dieser Gerüstklasse dienen Fassadenarbeiten, die keinerlei Lagerung von Baustoffen oder Bauteilen erfordern. Die vorgegebene Mindestbreite des Belags beträgt in der Klasse 2 60 cm. Die maximale Nutzlast ist auf ebenfalls 150 kg beschränkt.

Gerüstklasse 3: Arbeitsgerüste bis maximal 200 kg/ m²

Arbeitsgerüste dieser Gerüstklasse dürfen für Montage-, Maler- oder Dachdeckerarbeiten eingesetzt werden. Allerdings ist auch hier die zulässige Belastung von Material und Personen reglementiert. So beträgt das maximal zulässige flächenbezogene Nutzgewicht 200 kg/ m².

Gerüstklassen 4, 5 und 6: Arbeiten mit Materiallagerung

Arbeitsgerüste dieser Gerüstklassen dürfen für Arbeiten verwendet werden, bei denen Arbeitsmaterialien oder Bauteile auf dem Gerüstbelag abgesetzt oder gelagert werden. Die Höhe der zulässigen Belastungen ist in Tabelle 1 nach DIN 4420 festgelegt. Zudem muss eine Durchgangsbreite von mindestens 0,20 m jederzeit gewährleistet sein.

Ihr Team von GH-Gerüsthandel GmbH & Co. KG
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Veröffentlicht von

Thomas Witt

geboren 1980
Seit Mai 2015 bei GH Gerüsthandel tätig
Teamleiter Vertrieb & Einkauf


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