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Achtung: Bei hoher Ankerlast Dübel prüfen!

Das sollten Sie über Verankerungen wissen

Gerüstverankerungen haben mehrere Aufgaben zu leisten: Zum einen verhindern sie, dass ein Gerüst kippt oder die Gerüstständer abknicken. Zum anderen sorgen sie dafür, dass das Gerüst an Ort und Stelle bleibt, sich also nicht verschiebt. Maßgeblich für Verankerungen sind Art und Beschaffenheit des jeweiligen Verankerungsgrunds sowie die sich daraus ergebenden Ankerkräfte.

Eine Verankerung benötigt grundsätzlich einen tragfähigen Untergrund. Zudem müssen die Ankermittel derart gewählt werden, dass sie nachweislich die Kräfte des Ankerpunkts abtragen. Sind hierfür zusätzliche Konstruktionen notwendig, so müssen auch diese nachgewiesen werden.

So müssen Verankerungen eingebaut werden

Gerüste müssen vorschriftsmäßig aufgebaut und Verankerungen fachmännisch eingebaut werden. Dabei werden die Verankerungen im Zuge des Gerüstaufbaus nach und nach montiert. Zur Verankerung dürfen ausschließlich für die benötigen Ankerkräfte geprüfte Verankerungsmittel verwendet werden. Ein Nachweis hierfür ist erforderlich.

Erhöht sich die Ankerlast beispielsweise durch zusätzlich angebrachte Netze, und die daraus resultierende Zusatzbelastung durch Wind, ist eine zusätzliche Verankerung auf der Basis einer statischen Berechnungsgrundlage erforderlich. Über zu erbringende Nachweise über die Belastungsfähigkeit von Befestigungsmitteln an Gerüsthalten informiert die DGUV Information 201-011 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten".

Dübelprüfung und Prüfgeräte

Eine Möglichkeit diese Nachweise zu erbringen sind Probebelastungen an den jeweiligen Verwendungsstellen. Hierfür benötigen Sie geeignete Prüfgeräte. Durchführen darf eine solche Probebelastung eine hierfür befähigte Person. Die Ergebnisse der Probebelastung sind ebenso zu dokumentieren, wie die Dübelprüfung. Diese ist erforderlich, wenn Ankerlasten ungewöhnlich hoch sind oder über die Tragfähigkeit des Ankergrunds keine eindeutigen Ergebnisse vorliegen.

Auf der Seite 66, im Anhang 8, der DGUV Information 201-011 befindet sich ein Muster für ein Verankerungsprotokoll.

DiesesMusterformular steht zudem auf der Website der BG Bau unter der Rubrik „Vorschriften/Regeln/DGUV" zum Download zur Verfügung.

Ihr Team von GH-Gerüsthandel GmbH & Co. KG
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Veröffentlicht von

Thomas Witt

geboren 1980
Seit Mai 2015 bei GH Gerüsthandel tätig
Teamleiter Vertrieb & Einkauf


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