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Sturm am Bau – und dann? Tipps zur Schadensregulierung nach Unwetter, Brand und Einbruch

 

Wetterextreme nehmen zu

Sie nehmen zu: Wetterextreme wie unwetterartige Stürme. Gerade für uns Gerüstbauer ist das nicht nur ein Thema während der Arbeit, sondern auch nach Feierabend. Ist niemand mehr auf der Baustelle, kann auch – zum Glück – keine Person gefährdet werden. Es ist aber auch kein Zeuge vor Ort, um zu beweisen und zu dokumentieren, wie sturmbedingte Schäden am Bau zustande gekommen sind.

Umso wichtiger ist natürlich die Schadensbegrenzung durch die korrekte Sicherung des Gerüstes bei Sturmwarnung. Ist es dennoch zu Schäden am Gerüst gekommen, gilt es zunächst einmal einen kühlen Kopf zu bewahren und dann die Beweise für die Versicherung klug zu dokumentieren und Folgeschäden vorzubeugen.

Sicher ist sicher – Schadensbegrenzung als Sofortmaßnahme

Ein Sturm hat das Gerüst in der Nacht umgeworfen und zum Teil weggefegt? Unwetter haben einen Brand auf der Baustelle verursacht? Am Morgen danach gilt es zunächst einmal weitere Folgeschäden zu vermeiden. Verhindern Sie beispielsweise Wasserschäden, indem Sie undichte Stellen abdecken. Sorgen Sie für ein verletzungsfreies Begehen der Baustelle, indem Sie herumliegende Gegenstände, die der Wind verweht hat, wegräumen.  Denn: Auch die Versicherung hat ein Interesse an einer möglichst geringen Schadensregulierung.

Doch auch wenn es bei einer Schadensbegrenzung schnell gehen muss: Dokumentieren Sie ausführlich in Wort und Bild die Schäden und die Maßnahmen, die Sie ergriffen haben, um diese zu beheben. Ist wieder alles in Ordnung gebracht, kann die Beweisführung sonst schwierig werden. Und die liegt bei dem Versicherten.

 

Also: Schaden fotografieren und schriftlich dokumentieren, Schadensregulierung fotografieren und ebenfalls sauber dokumentieren – gegebenenfalls auch mit Hilfe des Handwerksbetriebes, der Abhilfe schafft. Und: Heben Sie in jedem Fall alle Kaufbelege und Handwerksrechnungen gut auf!

Gut zu wissen: Ist ein Schaden nicht sichtbar, bewahren Sie den beschädigten Gegenstand inklusive der Rechnung auf – und zwar so lange, bis die Versicherung den Fall abgeschlossen hat.

Besser persönlich – verlassen Sie sich auf in erster Linie sich selbst

Ob Sturm, Feuer oder Einbruch: Natürlich werden auch Mitarbeiter, unbeteiligte Dritte oder die Polizei die Schäden sehen und zum Teil auch dokumentieren. Ob Sie dies in der für Ihre Versicherung benötigten Genauigkeit tun, sei einmal dahingestellt. Gerade  deshalb unser Tipp: Verlassen Sie sich nicht nur auf die Hilfe der anderen. Da Sie die Beweislast tragen, empfiehlt es sich dringend, diese auch zu erbringen – durch den detaillierten Nachweis Ihres Schadens. Weiterer Vorteil: Eine Schadensdokumentation aus erster Hand kann das Prozedere mit der Versicherung beschleunigen, da keine Akten von Polizei & Co. angefordert werden müssen.

In groben Zügen – was die Bauleistungsversicherung leistet

Gerüste und Rohbauten sind bei Sturm besonders gefährdet, ebenso wie die dazugehörigen Bauteile und Materialien, die bei starken Windböen auf der Baustelle verweht werden können. Im Falle einer Sturmwarnung, sind Sie zunächst natürlich verpflichtet, die Baustelle zu sichern und vor allem Personen in Sicherheit zu bringen.

Kommt es trotzdem zum Schaden, übernimmt die Bauleistungsversicherung nach Prüfung des Sachverhalts, gegebenenfalls durch einen Gutachter, die Kosten für zerstörte Bauteile oder -stoffe sowie die erforderlichen Handwerkerleistungen. Ziel: Der Zustand vor einem Sturm, Feuer oder Einbruch soll wiederhergestellt werden.

Ihr Team von GH-Gerüsthandel GmbH & Co. KG
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Veröffentlicht von

Thomas Witt

geboren 1980
Seit Mai 2015 bei GH Gerüsthandel tätig
Teamleiter Vertrieb & Einkauf


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