der Gerüst- kalkulator |
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01.10.2019
Der Neubau einer Molkerei im Distrikt Kilkenny, rund 50 km von der gleichnamigen Stadt in Irland entfernt, stellte die irischen Gerüstbauer der Skyline Scaffolding Ltd. in diesem Jahr vor eine besondere Herausforderung: Zum Schweißen großer Tanks auf dem Baugelände sollte eine freistehende Halle zeitweilig als Wetterschutz dienen.
Die Größenordnung: 1645 qm inklusive eines fahrbaren Dachs mit einer freien Spannweite von 26 m. Realisiert wurde dieses Projekt mithilfe einer perfekten Symbiose aus Allround-Stützgerüst und dem Kederdach XL des weltweit führenden Herstellers von Gerüstsystemen Layher.
Natürlich denkt man bei Irland nicht nur an Pubs und grüne Weiden, sondern auch an viel Regen, Wind und „schlechtes" Wetter. Diesen Anforderungen sollte auch die Hallenkonstruktion standhalten. Die Lösung: Eine solide Unterkonstruktion aus den modularen Bauteilen des AllroundGerüstes, erhöhte Standfestigkeit dank Ballast im unteren Teil der Konstruktion sowie die Einhausung der Halle mit Schrumpffolie.
So lassen sich die Schweißarbeiten unabhängig von Regen und Wind durchführen. Ist ein Tank fertig bearbeitet, könne er die Halle verlassen – und zwar mithilfe eines Krans durch das Dach.
Deshalb wurde die Halle mit einem fahrbaren Dach versehen, welches sich zum Herausheben der Tanks öffnen lässt. Realisiert wurde diese Lösung mithilfe des Layher Kederdach-Systems XL. Die Vorteile: leichte Alubauteile, integrierte Kedernprofile sowie Einrastklauen zur Verbindung. Die Montage erfolgte ohne Kran, per Giebelgerüst. Dennoch war für das Ausheben der Tanks noch eine Sonderlösung gefragt.
Und zwar in Form einer Verlängerung des Stützgerüstes an der Giebelseite sowie durch eine auskragende Verlegung der Fahrschiene. Dieser „Trick" mache ein temporäres Öffnen des Dachs möglich. Eine zusätzliche Vergrößerung der Dachöffnung konnte durch das Entfernen der Riegel während des Verschiebeprozesses der Dachbinder in jedem zweiten Zwischenfeld realisiert werden.
Quelle: Allgemeine Bauzeitung vom Freitag, den 22. März 2019, S. 17