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TRBS 2121 setzen im Gerüstbau verstärkt auf technische Schutzmaßnahmen

Neufassung der „Technischen Regeln für Betriebssicherheit"

Seit Anfang 2019 gilt die Neufassung der „Technischen Regeln für Betriebssicherheit" TRBS 2121. Für uns Gerüstbauer sind die darin explizit berücksichtigten Verbesserung zur Absturzgefährdung beim Einsatz von Leitern und Gerüsten zum einen ein sicherer Segen. In Punkto Investition kommen auf Auftraggeber und Gerüstbauer durch die Neureglung jedoch Mehrkosten zu. Der Grund: Die stark technisch fokussierte Neufassung erschwert durch detaillierte Vorschriften zur Arbeit auf Leitern und Gerüsten sowie durch die damit einhergehenden Prüfungen die Arbeitsprozesse. Zudem wird der von der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und dem Bundesverband-Gerüstbau ursprünglich geforderte ganzheitlich praxisbezogene Ansatz vermisst.

Diese Details sollten Gerüstbauer kennen:

Die BG Bau listet auf Ihrer Website unter https://www.bgbau.de/mitteilung/aktuelle-aenderungen-bei-der-verwendung-von-leiter-und-geruesten/ detailliert die Änderungen für Gerüstbauer auf. Unter anderem werden diese Aspekte erwähnt:

Wichtiges Detail für Arbeiten auf einer Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz: Hierbei „muss der Beschäftigte nun stets mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen. Das Arbeiten von der Leitersprosse aus ist nun nicht mehr zulässig. Von dieser Regel darf nur in besonders begründeten Fällen, wie etwa der Arbeit in engen Schächten, abgewichen werden – was auch schriftlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren ist".

Grundsätzlich gilt: „Schon bei der Planung ist zu beachten, dass Aufzüge, Transportbühnen und Treppen für die Nutzung des Gerüstes gegenüber Leitern zu bevorzugen sind"

Gut zu wissen: „Der Gerüstnutzer ist verpflichtet sicherzustellen, dass vor Verwendung eines Gerüstes eine qualifizierte Person eine Inaugenscheinnahme des Gerüstes auf offensichtliche Mängel durchführt. Weiterhin muss er sicherstellten, dass das Gerüst nach der Montage und vor der erstmaligen Verwendung geprüft wurde".

Darauf weisen Innung und Verband hin:

Kurz vor Inkrafttreten der Neufassung der TRBS 2121 ist in der Allgemeinen Bauzeitung (Ausgabe 15. Februar 2019, S. 5 „Verbände kritisieren neue Arbeitsschutzregeln") ) zu lesen, dass „Der technische Schutz der vorgesehenen Maßnahmen (...) in vielen Situationen keine ausreichende Lösung (biete) oder (...) nicht anwendbar (sei)". Die optimale Unfallprävention sei jedoch ein funktionierendes Arbeitsschutzsystem. Jeder Betrieb sollte dies überprüfen.

Ihr Team von GH-Gerüsthandel GmbH & Co. KG
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Veröffentlicht von

Thomas Witt

geboren 1980
Seit Mai 2015 bei GH Gerüsthandel tätig
Teamleiter Vertrieb & Einkauf


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