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Gerüstbauer aufgepasst: Prüfung von Schutznetzen System „S"

Häufigster Einsatz

Schutznetze des Systems „S" zählen zu den Schutznetzen, die am häufigsten als Personenauffangnetze eingesetzt werden. Hauptsächlich verwendet werden die Schutznetze des Systems „S" im Bereich des Hallenbaus. Für die daran beteiligten Gerüstbauer und Arbeiter auf dem Gerüst sind sie aufgrund der Arbeiten in großen Höhen eine bedeutende Schutzmaßnahme, die leider allzu oft stiefmütterlich behandelt wird.

Umso wichtiger ist es für Gerüstbauer und -arbeiter zu wissen: Gemäß der Regel 101-011 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV gilt die Empfehlung, dass Schutznetze ohne Prüfung der Prüfmasche nur innerhalb von zwölf Monaten nach der Herstellung verwendet werden dürfen.

Prüfung der Prüfmasche nach DIN EN 1263-1

Die Festlegung für die Prüffristen und den Umfang der Prüfmaschen-Prüfung obliegt grundsätzlich dem Gerüstbau-Unternehmen, das für die sichere Montage und Demontage der Netze verantwortlich ist. Zum Einsatz kommen dürfen ausschließlich Schutznetze, die der DGUV Regel 101-011 entsprechen. Sollen beispielsweise Netze, die älter als 12 Monate sind, an ein Gerüst montiert und zur Unfallprävention eingesetzt werden.

So muss die Prüfmasche hinsichtlich des vom Hersteller angegebenen Energieaufnahmevermögens geprüft werden. Hierfür wird dem Netz eine Prüfmasche entnommen und dann einer zugelassenen Prüfstelle zur Überprüfung nach DIN EN 1263-1 überlassen. Welche Prüf- und Zertifizierungsstellen zugelassen sind, darüber informiert der Unfallversicherungsträger.

Die 3 Phasen der Prüfmaschen-Prüfung: prüfen, dokumentieren, zustimmen

Als verantwortlicher Gerüstbauer sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass das Datum der letzten Prüfung am Schutznetz sichtbar ist. Und sowohl Prüfmaschen wie auch Schutznetze müssen über eine Identitätsnummer verfügen. Nur so können diese eindeutig zugeordnet werden. All dies muss von Ihnen schriftlich dokumentiert werden. Wurden Mängel wie kaputte Randseile, Risse im Garn oder Verformungen festgestellt, so dürfen diese nur vom Hersteller selbst oder von eigens ernannten Personen instandgesetzt werden.

Dies auch nur mit Komponenten, die den Originalkomponenten entsprechen. Diese strengen Vorgaben führen meist zu einem Neukauf der Schutznetze. Diese sind meist günstiger als die regelkonformen Ersatzteile. Ob Reparatur oder nicht: In jedem Fall muss nach einer Mängelerhebung oder einem Personenauffang eine befähigte Person einer weiteren Verwendung des Schutznetzes System „S" erst einmal zustimmen.

Ihr Team von GH-Gerüsthandel GmbH & Co. KG
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Veröffentlicht von

Thomas Witt

geboren 1980
Seit Mai 2015 bei GH Gerüsthandel tätig
Teamleiter Vertrieb & Einkauf


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