Leiter oder Gerüst – Wann benutze ich was?

Abgesehen von einer üblichen Einrüstung zur Erstellung eines Neubaus oder aber zur Sanierung von Gebäuden, kommt man oftmals in eine Situation, in welcher man sich die Frage stellt, ob die geplanten Arbeiten lediglich mit Hilfe einer normalen Leiter verrichtet werden können, oder ob man bereits doch lieber ein Gerüst zur Hilfe nimmt.
Hierbei handelt es sich jedoch tatsächlich nicht lediglich um eine reine Bequemlichkeitsfrage. Für den Gesetzgeber spielt es letztlich keine Rolle, was für den Nutzer bequemer oder gar angenehmer ist. Der Staat hat hier vielmehr ein Auge auf den Sicherheitsaspekt. Und hier kommen wir schon zur eigentlichen Thematik:

TRBS 2121

Laut BG Bau sind mehr als die Hälfte aller Absturzunfälle in den Sektoren Bauwirtschaft sowie Dienstleistungen auf Abstürze von Gerüsten oder gar Leitern zurück zu führen. Damit hier mehr Sicherheit ins Spiel kommt, wurden die „Technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS)" schon vor geraumer Zeit ins Leben gerufen und abermals konkretisiert, damit das Unfallrisiko deutlich gesenkt werden kann.
Gerade in Teil 1, welcher sich mit der Verwendung von Gerüsten befasst, sowie Teil 2, welcher die Anforderungen an die Verwendung von Leitern beinhaltet, wurden entsprechend geändert und angepasst.

Leiter = Leiter – oder doch nicht?

Da lag doch noch eine alte Holzleiter im Schuppen. Die reicht doch locker aus für Arbeiten am Haus, oder? Nein. Auch wenn das gute Stück unter Umständen kein Opfer von Witterung und Abnutzung geworden ist, sollten Leitern ein wenig mehr bieten als lediglich Holme sowie Sprossen.
Die optimale Leiter verfügt über Stufen anstelle von Sprossen, welche es dem Arbeiter ermöglichen, mit sicherem Stand seine Arbeiten zu verrichten oder nach oben zu klettern. Idealerweise verfügen die Stufen ebenfalls über entsprechende Riffelungen, damit der Auftritt nicht rutschig wird.
Sobald man in der Höhe angekommen ist, ist es dringend notwendig, dass der Arbeiter mit beiden Füßen auf einer Stufe oder aber entsprechenden Plattform steht – Arbeiten von Leitersprossen aus sind hier definitiv untersagt.
Was darf man, was darf man nicht? Ein kurzer Überblick:

Selbstverständlich muss eine Leiter vor jedem Einsatz fachkundig auf offensichtliche Mängel überprüft werden. Weiterhin müssen Leitern, welche zum Beispiel auf Baustellen zum Einsatz kommen, regelmäßig geprüft werden – eine Dokumentation der Prüfung ist ebenfalls unabdingbar. Leitern mit Mängeln, müssen sofort aus dem Verkehr gezogen werden und dürfen nicht weiterverwendet werden.

Hoch hinaus – lieber mit dem Gerüst!

Wie oben erwähnt, sind Leiter bis zu einer zu überbrückenden Höhe von maximal 5 Metern unter Berücksichtigung von entsprechenden Sicherheitsmaßnamen für den Einsatz geeignet.
Doch sobald es höher hinaus geht, sollte man unbedingt auf ein entsprechendes Gerüst zurückgreifen.
Und auch hier ist es, wie die TRBS vorschreibt, nicht einfach damit getan, ein gebrauchtes oder neues Gerüst zu stellen und zu nutzen. Abgesehen von Einfamilienhäusern ist es beispielsweise Pflicht, bei einer Aufstiegshöhe von mehr als 5 Metern oder aber bei beispielsweise erhöhtem Materialtransport eine Treppe bzw. einen entsprechenden Treppenturm am Gerüst zu montieren, um einen sicheren Aufstieg ermöglichen zu können.
Bei Gebäudeeinrichtungen, welche ein großes Längenmaß haben, ist zudem vorgesehen, alle 50 Meter einen entsprechenden Aufgang durch Treppen zu gewähren.
Selbstverständlich können beim Gerüst an sich weiterhin Leitergänge zur Erstellung des Gerüstes verwendet werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei durchgehender Gerüstflucht auf der obersten Lage minimum ein einteiliger Seitenschutz oder gar ein Montagesicherheitsgeländer verwendet werden muss, sofern dies baulich möglich ist (sprich kein Balkon, etc. dies verhindert).

Wer darf das Gerüst aufbauen und es betreten?

Lediglich fachlich geeignete Personen dürfen bei der Ausführung von Auf-, Ab- sowie Umbauarbeiten am Gerüst mitwirken. Zu beachten sind hier insbesondere die entsprechenden Aufbau- und Verwendungsanleitungen des Gerüstherstellers. Vor der erstmaligen Nutzung des Gerüstes ist der jeweilige Gerüstnutzer weiterhin dazu verpflichtet, dass eine qualifizierte Person das Gerüst auf offensichtliche Mängel prüft. Eine Prüfung muss zwingend nach jeder Montage und vor der ersten Nutzung geprüft werden um Sicherheitsrisiken verhindern zu können.

Unser Fazit:

Arbeiten in geringer Höhe können durchaus mit einer Leiter verrichtet werden. Aber achtet hier bitte darauf, dass es sich um eine sichere Leiter handelt, welche euch genügend Trittfläche gibt. Bei größeren oder gar längeren Arbeiten ist es immer sinnvoll, sich ein entsprechendes Gerüst zuzulegen. Und da wir hier flexibel sind, stellt es kein Problem dar, auch kleine Gerüste zu erstellen, welche platzsparend verstaut werden können, sobald die notwendige Arbeit erledigt ist.

Sicherheit geht immer vor – eure Gesundheit liegt uns am Herzen!

(Quelle: BG Bau)

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Veröffentlicht von

Thomas Witt

geboren 1980
Seit Mai 2015 bei GH Gerüsthandel tätig
Team-Leiter und Vertriebsmitarbeiter


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thomas.witt@ghgeruesthandel.de