01.10.2019

Gerüstbau-Lösungen für verbesserten Lärmschutz

Umweltschutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen sind auf Baustellen mittlerweile das A und O. Zu Arbeitsschutzmaßnahmen gesellen sich verstärkt Umweltschutzmaßnahmen. Hierzu zählen unter anderem der Schutz vor Staubemissionen, Korrosionsschutz bei Arbeiten mit Stahl oder der Schutz vor „giftigen" Materialien wie Asbest, wie sie bei Altbausanierungen anfallen können.

Immer mehr in den Fokus gerät heutzutage zudem der Schutz vor Baulärm. An was sich Gerüstbauer und Baustellenbetreiben rechtlich halten müssen und welche Lärmschutzlösungen sich bewährt haben, darüber berichten wir in diesem Beitrag.

AVV – Baulärm auf ein Mindestmaß beschränken und planen

Zum Schutz der Anwohner vor Baulärm wurde 1970 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV Baulärm) erlassen. Konkreter wird das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Darin sind maximale Lärmwerte, so genannte Immissionsrichtwerte, klar definiert. In Wohngebieten darf pausenlos von 7:00 bis 20:00 Uhr gebaut werden. Zulässiger Lärmpegel: maximal 55 Dezibel. Toleranz nach oben: 5 Dezibel. Zum Vergleich: In Industriegebieten liegt der maximale Lärmpegel bei 65 Dezibel. In Wohngebieten dürfen laute Maschinen an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 20:00 und 7:00 Uhr nicht betrieben werden. Grundsätzlich unterscheidet das Immissionsschutzgesetz nach Tageszeit, nach Art der Maschinen (mit definiertem Umweltschutzzeichen oder ohne) aber auch nach der Art des Baugebietes.

Also, betrifft der Baulärm ein Gewerbe-, Wohn- oder Mischgebiet. Je nach Lage der Baustelle gelten unterschiedliche Grenzwerte. Zudem sind Bauherrn wie auch Gerüstbauer und andere Bauunternehmer und Bauleiter verpflichtet Baumaschinen einzusetzen, die möglichst wenig Lärm verursachen. Besonders wichtig: Dieser Einsatz sollte effizient geplant sein. Der dennoch verursachte Lärm sollte soweit es geht abgeschirmt werden – beispielsweise durch mobile Schallwände, Wand- oder Fassadenbekleidungen oder durch diese nachfolgende Lärmschutzlösung, die wir in der Allgemeinen Bauzeitung in der Ausgabe vom 15. März 2019 auf Seite 24 entdeckt haben.

Gerüstsystem als Lärmschutz – leicht und wirtschaftlich

Berichtet wird im Rahmen der Gründungsarbeiten zweier Hochhäuser im Europaviertel in Frankfurt von einer 100 m langen und 9 m hohen staub- und wetterdichten Lärmschutzwand. Realisiert wurde diese mit dem Layher Protect-System in Kombination mit dem Layher AllroundGerüst. Über folgende Vorteile wurde berichtet: Die Montage konnte schnell, wirtschaftlich und passgenau erfolgen.

 

Melanie Bader
Veröffentlicht von

Melanie Bader

Seit 2017 bei GH Gerüsthandel tätig
Teamleiterin Vertrieb & Einkauf

Telefon: +49 7306 30535 0
melanie.bader@ghgeruesthandel.de

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