06.03.2020

Arbeitsmedizinische Vorsorge: UV-Schutz für Beschäftige im Gerüstbau

Änderung der Verordnung

Bereits im Juli 2019 ist eine Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge auch für Beschäftige im Gerüstbau (ArbMedVV) in Kraft getreten. Im Fokus stehen Vorsorgeuntersuchungen zum UV-Schutz sowie verpflichtende Maßnahmen von Seiten der Arbeitgeber zur Minimierung der Belastungen durch natürliche UV-Strahlung. Die wichtigsten Fragen und Antworten für Gerüstbauer haben wir im Folgenden zusammengefasst.

Wen betrifft die Änderung der ArbMedVV?

Betroffen von der Neuregelung der Verordnung sind Arbeitnehmer (Gerüstarbeiter), die an mindestens 40% der Arbeitstage von April bis September zwischen 10:00 und 15:00 Uhr mindestens eine Stunde am Tag natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind.

Was bedeutet die ArbMedVV?

Die Neuregelung der Verordnung sieht eine Verpflichtung zu einer Angebotsvorsorge vor. Das heißt, der Arbeitgeber (Gerüstbaubetrieb) ist verpflichtet, den Arbeitnehmern (Gerüstarbeitern) die Möglichkeit einer entsprechenden Vorsorgeuntersuchung anzubieten. Die Vorsorgeuntersuchung soll vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit und danach einmal im Jahr angeboten werden.

Welche Aufgaben hat der Arbeitgeber hierbei zu erfüllen?

Dem Arbeitgeber (Gerüstbaubetrieb) obliegt zum einen die Aufklärung der Arbeitnehmer über die Gefahren einer Belastung durch UV-Strahlen. Zum anderen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen zur geringstmöglichen Belastung von UV-Strahlen für seine Beschäftigten zu schaffen. Dies zum Beispiel durch den Einsatz von geeigneter langer Arbeitsschutzbekleidung und Sonnenschutzcreme.

Wer führt die Vorsorgeuntersuchung durch?

Die Vorsorgeuntersuchung muss zwingend von einem Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner durchgeführt werden. Die Untersuchung soll während der Arbeitszeit stattfinden (§ 3 ArbMedVV). Der Arbeitsmedizinische Dienst der BG Bau stellt unter https://www.amd.bgbau.de/standorte/ eine Übersicht der Arbeitsmedizinischen Dienste in Deutschland nach Alphabet zur Verfügung. Musterformulare für Mitglieder der Bundesinnung und des Bundesverbands stehen im geschützten Bereich der Innungswebsite zum Download bereit.

Wer trägt die Kosten für die Vorsorgeuntersuchung?

Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchung trägt der Arbeitgeber (Gerüstbaubetrieb).

Melanie Bader
Veröffentlicht von

Melanie Bader

Seit 2017 bei GH Gerüsthandel tätig
Teamleiterin Vertrieb & Einkauf

Telefon: +49 7306 30535 0
melanie.bader@ghgeruesthandel.de

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